Die Angebote für die ambulante Jugendhilfe umfassen die Erziehungsbeistandschaft (EB), die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, die intensive Einzelbetreuung und Jugendliche und die Hilfe für junge Volljährige (HfjV).
Erziehungsbeistandschaft (EB) (§ 30 SGB VIII)
Durch eine zielgerichtete Begleitung, Unterstützung und Hilfe soll darauf hingewirkt werden, dass das Kind oder der Jugendliche in seiner Entwicklung gefördert wird, und eine dauerhafte positive Lebensperspektive für ihn gefunden wird. Die Erziehungsbeistandschaft wird als eine jugendzentrierte Hilfe angesehen, die das soziale Umfeld kontinuierlich mit einbezieht.
Die Gewichtung dieses Hilfsangebotes liegt in den Bereichen:
- Unterstützung des Kindes / Jugendlichen im Kontext Familie
- Bewältigung krisenhafter Lebenssituationen und Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien
- Gesundheitsförderung (evtl. Therapieanbindung, Aufklärung)
- Ausbau altersadäquater, sinnvoller Freizeitgestaltung und sozialer Netzwerke
- Erarbeitung und Umsetzung schulischer und beruflicher Perspektiven
- Erstellung von Tages- und Wochenstrukturen
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen z. B. Schule, Hort, Drogenberatung usw.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (§ 31 SGB VIII)
Bei der Hilfe zur Erziehung in Form einer sozialpädagogischen Familienhilfe handelt es sich um eine besonders intensive Hilfeform mit hoher Betreuungsintensität. Die sozialpädagogische Familienhilfe orientiert sich dementsprechend an den unterschiedlichen Lebenslagen der Familie, sowie den Interessen, Wünschen und Bedürfnissen ihrer Mitglieder. Durch intensive Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben und durch die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sollen die Familien in ihrem Selbsthilfepotential unterstützt werden.
Die Gewichtung dieses Hilfsangebotes liegt in den Bereichen:
- Unterstützung der Erziehungskompetenz der Eltern
- Verbesserung des Verhältnisses Eltern-Kind(er), insbesondere der Beziehung zwischen den Familienmitgliedern
- Verbesserung der Kommunikation innerhalb der Familie
- Klärung der Beziehung / Strukturen / Rollen in der Familie
- Stärkung der Konflikt- und Selbsthilfefähigkeit der Familie
- Entwicklung eines angemessenen, für die Familie tragbaren Regelsystems
- Unterstützung bei der Aufarbeitung von Paarproblemen
Intensive sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) (§ 35 SGB VIII)
Hilfen nach § 35 SGBVIII werden analog zu den Arbeitsansätzen der Erziehungsbeistandschaft angeboten.
Die Gewichtung dieses Hilfsangebotes liegt in den Bereichen:
- Intensive Unterstützung im Kontext des Individuums bzw. des Jugendlichen
- Gesundheitsförderung (evtl. Therapieanbindung, Arztbegleitung, Begleitung zur Diagnostik)
- Ausbau altersadäquater, sinnvoller Freizeitgestaltung und sozialer Netzwerke
- Erarbeitung und Umsetzung schulischer und beruflicher Perspektiven
- Erstellung von Tages– und Wochenstrukturen
- Enge Zusammenarbeit mit beteiligten Institutionen z. B. Schule, Hort, Therapeuten, Fachärzte
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
Hilfen nach 35a SGBVIII werden analog zu den Arbeitsansätzen der Erziehungsbeistandschaft angeboten.
Die Gewichtung dieses Hilfsangebotes liegt in den Bereichen:
- Unterstützung des Kontextes Familie mit besonderem Fokus auf den Umgang mit der seelische Behinderung / dem Störungsbild.
- Gesundheitsförderung (evtl. Therapieanbindung, Arztbegleitung, Begleitung zur Diagnostik)
- Ausbau altersadäquater, sinnvoller Freizeitgestaltung und sozialer Netzwerke
- Erarbeitung und Umsetzung schulischer und beruflicher Perspektiven
- Erstellung von Tages– und Wochenstrukturen
- Enge Zusammenarbeit mit beteiligten Institutionen z. B. Schule, Hort, Therapeuten, Fachärzten
Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Die Hilfeform wird als ambulante Hilfe in der Regel in eigener Wohnung angeboten. Der Fokus der Hilfe für junge Volljährige liegt in der Entwicklung einer eigenständigen Lebensführung des jungen Menschen. Die Mitwirkungsbereitschaft ist bei dieser Hilfeform maßgeblich. Die Hilfe für junge Volljährige richtet sich an junge Erwachsene von 18 bis 21 Jahren.
Die Gewichtung dieses Hilfsangebotes liegt in den Bereichen:
- Regelung von Behördenangelegenheiten
- Finanzplanung und Kontoführung
- Erstellung von Tages- und Wochenstrukturen
- Haushaltsführung
- Gesundheitsförderung, Nahrungszubereitung
- Krisenintervention
- Erkennen und Nutzen eigener Ressourcen
- Einübung sozialer Kompetenzen
- Begleitung bei der Umsetzung beruflicher Pläne